Diplom-Kaufmann
Horst-Georg Leifhold
Wirtschaftsprüfer, Steuerberater
Tel.: +49 30 89 04 82 - 301

Anlässlich aktueller Rechtsprechung möchten wir Sie kurz über die Chancen zur Reduzierung Ihrer Grundsteuer informieren. Durch Beachtung der nachfolgenden Informationen können Sie nicht nur als Eigentümer von Immobilien, sondern auch als Mieter durch eine Reduzierung der Betriebskosten profitieren.
Nach einem Urteil des Bundesfinanzhofs vom 30. Juni 2010 ist die Einheitsbewertung als Basis für die Grundsteuer ab dem 1.1.2008 verfassungswidrig. Da zur Frage der Verfassungsmäßigkeit der Einheitsbewertung zudem eine Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht anhängig ist, wurden die Arbeiten an einer verfassungsgemäßen Neuregelung der Einheitsbewertung bzw. der Grundsteuerermittlung intensiviert. Nach den vorliegenden Grundsteuerreformvorschlägen könnten sich Grundsteuererstattungen auch für zurückliegende Jahre ergeben. Es kann daher im Einzelfall Handlungsbedarf bestehen, um Einheitswertbescheide nicht bestandskräftig werden zu lassen.
In einem weiteren Verfahren hat der Bundesfinanzhof zu klären, ob die erschwerten Voraussetzungen zum Grundsteuererlass aufgrund wesentlicher Ertragsminderung (z. B. bei Leerstand) verfassungswidrig sind. Im Einzelnen geht es hierbei um die Frage, ob eine willkürliche Differenzierung darin zu sehen ist, dass ein Grundsteuererlass ab dem Jahr 2008 nur noch bei einer mehr als 50 %-igen Rohertragsminderung möglich ist. Bis zum Jahr 2007 war eine Rohertragsminderung von mehr als 20 % notwendig. Die Neuregelung könnte eine zu grobe Pauschalierung darstellen.
Darüber hinaus kann - unabhängig von den vorgenannten Verfahren - eine Grundsteuerreduzierung durch Fortschreibung der Einheitswerte erreicht werden. Durch die Überprüfung der Einheitswerte konnten wir aufgrund unserer langjährigen Erfahrung bereits für zahlreiche Mandanten erhebliche Grundsteuerreduzierungen erzielen. Die Überprüfung erfolgt unter Beachtung der unterschiedlichen gesetzlichen Regelungen mit Unterscheidung nach den Wertverhältnissen zum 1.1.1935 und 1.1.1964. Insbesondere bei Bewertungen im Sachwertverfahren sind vielfältige Besonderheiten zu berücksichtigen. Hervorzuheben sind hier die Berliner Vorschriften zur Bodenwertermittlung.
Aus den genannten Gründen kann auch bei Ihnen eine Reduzierung der laufenden Belastung mit Grundsteuer in Betracht kommen. Zur Feststellung der Erfolgsaussichten können wir für Sie gerne eine kurze Vorabüberprüfung durchführen.
Mit der zum Download bereitstehenden Checkliste „Handlungsbedarf Grundsteuer“ können Sie in kurzer Zeit feststellen, ob aktuell oder in Zukunft Bewertungs- und/oder Beratungsbedarf besteht. Ergänzend haben wir für Sie eine Anlage „Basisangaben für einen kurzen Vorabcheck zur Abgemessenheit der Grundsteuer“ beigefügt. Anhand Ihrer Daten könnten wir einen kurzen Vorabcheck durchführen. Das heißt, Sie erhalten unverbindlich Informationen, die zu erheblichen Grundsteuerreduzierungen führen können.
Weiterhin möchten wir Ihnen mit der beiliegenden Checkliste „Handlungsbedarf Immobilien- und Spezialbewertungen“ die Möglichkeit geben, einzelne Bewertungsthemen anzusprechen.
Für nähere Informationen zum Unternehmen TRINAVIS und unseren Tätigkeitsschwerpunkten verweisen wir auf den Fact Sheet „Bewertungen“, den wir Ihnen hier zum Download anbieten.
Haben wir Ihr Interesse an unseren Leistungen geweckt? Dann wenden Sie sich bitte an uns.
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