Albrecht Richard
Wirtschaftsprüfer, Steuerberater
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Im zurückliegenden Jahr 2010 hat die europäische Kommission mit dem Grünbuch „Weiteres Vorgehen im Bereich der Abschlussprüfung: Lehren aus der Krise“ eine Diskussion über die Zukunft des Berufs des Wirtschaftsprüfers sowie die zukünftigen Rahmenbedingungen für Wirtschaftsprüfungsgesellschaften angestoßen. Hintergrund des Grünbuchs ist die Auffassung der EU-Kommission, dass die Rolle der Wirtschaftsprüfer in der Finanzmarktkrise bislang nicht grundsätzlich hinterfragt worden ist. Die EU-Kommission stellt dabei auch infrage, ob der Wirtschaftsprüfer weiterhin beratend tätig sein soll. TRINAVIS steht diesem Diskussionsprozess positiv gegenüber und hat im Dezember 2010 eine eigene Stellungnahme bei der EU-Kommission eingereicht.
Bestehende Bilanzierungsregeln und Prüfungsvorschriften sind weitgehend sinnvoll
TRINAVIS steht auf dem Standpunkt, dass insbesondere für mittelständische Unternehmen in Deutschland die Bilanzierungsvorschriften und die entsprechenden Regelungen zur Durchführung von Abschlussprüfungen jeweils hinreichend adressatenorientiert sind und bei richtiger Anwendung auch zur zutreffenden Information bei fachkundigen Lesern führen. Die allgemeine Diskussion um internationale Rechnungslegungsstandards (IFRS) zeigt, dass zusätzliche Informationen nicht immer zielführend sind und schon gar nicht den Fokus auf die wesentlichen Informationen gewährleisten. Die Finanzmarktkrise sollte also eher Anlass geben, im Einzelfall zu prüfen, ob die bestehenden Regelungen eingehalten worden sind, als die bestehenden Regelwerke zwingend zu überarbeiten. Viel wichtiger erscheint es uns, mit einer langfristigen Perspektive zu hinterfragen, welche Bilanzierungsregeln und Prüfungsvorschriften zu einer effektiven Information der Adressaten führen, um auf dieser Basis eine internationale Harmonisierung der Regelwerke anzustreben.
Deutsche Regeln für die Unabhängigkeit von Prüfern reichen prinzipiell aus
Wie auch bei früheren Krisen oder spektakulären Unternehmenszusammenbrüchen wird in der breiten Öffentlichkeit ein Zusammenhang zwischen Finanzmarktkrise und Unabhängigkeit der Wirtschaftsprüfer hergestellt und gefragt, ob diese ausreichend gewährleistet ist. Seitens der EU-Kommission wird zur Diskussion gestellt, ob Prüfungsaufträge generell durch Dritte (ggf. eine Behörde) erteilt, Auftragsverhältnisse zeitlich begrenzt und Prüfungs- und Beratungsaufträge grundsätzlich getrennt werden sollten. In der Diskussion wird jedoch übersehen, dass Unabhängigkeit im Wesentlichen durch die Grundeinstellung der handelnden Personen bestimmt wird. Regelungen wie z. B. in §§ 319, 319a HGB, setzen dabei den erforderlichen Rahmen, um die Unabhängigkeit des Prüfers zu sichern. Zudem ist aus deutscher Sicht die Abgrenzung von Prüfung und Beratung durch das Allweiler Urteil des BGH bereits langjährig und sehr praktikabel geregelt. Demnach darf der Abschlussprüfer Entscheidungshilfen geben, er darf jedoch nicht anstelle des Mandanten eine unternehmerische Entscheidung in Bezug auf den zu überprüfenden Jahresabschluss treffen. TRINAVIS sieht es deshalb nicht als sinnvoll an, die bestehenden deutschen Regelungen wesentlich zu verändern. Eine zentrale Vergabe von Prüfungsaufträgen löst das „Unabhängigkeitsproblem“ schon gar nicht, da dies lediglich zu mehr Bürokratie und der Bildung von Lobbystrukturen führen würde. Wir lehnen auch die zeitliche Begrenzung der Prüfungsmandate sowie Trennung von Beratung und Prüfung ab, da beides zu deutlichen Informationsverlusten auf Seiten der Prüfer führen würde und damit die Effektivität und Qualität der Abschlussprüfung leidet.
Handlungsbedarf wegen Honorardruck
Wenn die Unabhängigkeit der Wirtschaftsprüfer nicht das Problem ist, wo liegt es dann? Nach unserer Auffassung liegt das Problem im Bereich des sich immer mehr verschärfenden Wettbewerbsdrucks im Bereich der Abschlussprüfung. Wirtschaftsprüfungsgesellschaften jeder Größenordnung haben sich zu einem Preiskampf hinreißen lassen, der bei steigenden Qualitätsanforderungen zu teilweise völlig unauskömmlichen Honoraren führt. Hier besteht tatsächlich Handlungsbedarf, denn die qualitativ hochwertige Durchführung von Jahresabschlussprüfungen lebt vom Einsatz gut ausgebildeten Personals und ist auch nicht ohne einen ausreichenden Zeiteinsatz realisierbar.
Joint Audits sind empfehlenswert, Neuausschreibungen der Mandate nicht
Die EU-Kommission fürchtet eine weitere Konzentration auf dem Markt der Prüfungsgesellschaften. Diese Einschätzung ist vor dem Hintergrund der langjährigen Entwicklung völlig gerechtfertigt. Die Ursachen für die Marktkonzentration auf die sogenannten Big Four sind jedoch differenziert zu betrachten. Einerseits ist festzustellen, dass die Konzentration eine logische Folge der Internationalisierung bei den zu prüfenden Unternehmen ist. Global agierende Konzerne können, bezogen auf eine international ausgerichtete Konzernabschlussprüfung, nur sehr eingeschränkt von mittelständischen Prüfungsgesellschaften betreut werden. Andererseits fördern die großen Prüfungsgesellschaften die Konzentration, indem sie die Ausgestaltung der internationalen Prüfungsgrundsätze (ISA) beeinflussen und ihren Mandanten suggerieren, dass in Konzernstrukturen auch Tochtergesellschaften vom Abschlussprüfer des Mutterunternehmens zu prüfen seien. Diese Prüfungen können häufig auf nationaler Ebene völlig unproblematisch auch von mittelständischen Prüfungsgesellschaften absolviert werden.
Zur Lösung des Problems schlägt die EU-Kommission sowohl Joint Audits (Audit-Konsortien) als auch einen obligatorischen Prüferwechsel nach einem bestimmten Zeitraum vor. TRINAVIS befürwortet die Idee der Joint Audits, da dies zumindest bei größeren Prüfungsmandaten organisatorisch umsetzbar ist. Eine Prüferrotation lehnen wir dagegen ab, da die regelmäßige Neuausschreibung von Mandaten lediglich zu Kostendruck und somit zu einer Verschlechterung der Prüfungsqualität führen würde.
Keine Sonderregeln für kleine und mittlere Prüfungsgesellschaften
Die EU-Kommission wirft die Frage auf, ob anstelle der gesetzlichen Abschlussprüfung ein niedrigeres Dienstleistungsniveau bevorzugt wird. Dies lehnen wir ab, da die gesetzliche Jahresabschlussprüfung ein wichtiges Instrument zur Erhaltung der Rechnungslegungsqualität im Bereich der KMU ist. Ein niedrigeres Dienstleistungsniveau würde weder den Bedürfnissen der Stakeholder entsprechen noch der Struktur auf dem Prüfermarkt besonders gut tun.
Diskutiert wird auch, ob bei einer möglichen Trennung von Prüfung und Beratung Sonderregelungen für kleine und mittlere Prüfungsgesellschaften gelten sollten. TRINAVIS hält eine Trennung von Prüfung und Beratung für nicht sachgerecht. Gerade durch die Erbringung von multidisziplinären Dienstleistungen wird die Qualität in der Jahresabschlussprüfung gestärkt. Eine Trennung wäre für die Mandanten wie für alle Prüfungsgesellschaften mit wirtschaftlichen Nachteilen verbunden und würde strukturell zu keinen Verbesserungen am Prüfermarkt führen.


