Joachim Peter
Rechtsanwalt, Steuerberater
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Wer Hotelinvestitionen in Deutschland erwägt, sollte jetzt günstige Finanzierungschancen berücksichtigen. Noch ermöglichen staatliche Programme Zuschüsse für Hotelinvestoren. In absehbarer Zeit jedoch wird diese Quelle an Fördermitteln versiegen.
Hotelinvestoren haben es immer schwerer, eine Finanzierung für ihre Projekte zu finden. Das liegt daran, dass Banken Hotelinvestitionen zunehmend als risikoanfällig einstufen. Obendrein sind die gesetzlichen Anforderungen an Kreditnehmer strenger geworden, zuletzt als Folge der vergangenen Finanzkrise. Das ist eine große Herausforderung für eine Branche, die ohnehin extrem kapitalintensiv ist.
Noch bieten sich allerdings günstige Finanzierungschancen, weil die öffentliche Hand Hotelinvestitionen subventioniert. Nach Angaben des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes sowie auch des Bundesverbandes Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen (BFW) ist diese Möglichkeit in der Hotelleriebranche allerdings kaum bekannt. Sie wird aber angesichts der schwierigen Finanzierungsbedingungen eine immer größere Rolle bei Hotelinvestitionen spielen, prophezeit auch der BFW.
Als öffentliche Zuschüsse für die Hotellerie sind heute zwei Arten von Fördermitteln besonders interessant, zumal sie nicht zurückgezahlt werden müssen: die Investitionszulage und die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW). Die Investitionszulage ist eine Förderung auf Bundesebene. Für Hotelinvestitionen betrifft sie Erstinvestitionsvorhaben in den neuen Bundesländern und in Teilen Berlins. Diese Förderung, die im Investitionszulagengesetz ihre Grundlage hat, läuft im Jahre 2013 aus.
Die GRW-Förderung dagegen ist eine Förderung auf Länderebene. Es obliegt den jeweiligen Regierungen der Bundesländer, sie wieder abzuschaffen. Für das Beherbergungsgewerbe beschränkt sie sich derzeit nicht auf die neuen Bundesländer, sondern umfasst auch ausgewählte, strukturschwache Regionen der alten Bundesländer. Zwar haben Bund und Länder sämtliche Fördergebiete bis zum Jahre 2013 definiert. Da jedoch – anders als bei der Investitionszulage – kein Rechtsanspruch besteht, ist unsicher, wie sich die Förderpraxis auf Länderebene entwickeln wird. Das Land Mecklenburg-Vorpommern etwa hat die Förderung von Hotels bereits ab dem August 2010 ganz eingestellt, während das Land Schleswig-Holstein seine Förderung wegen fehlender Haushaltsmittel auf ein Minimum reduziert hat. Insgesamt ist daher Eile für den geboten, der von den heute bestehenden Fördermöglichkeiten profitieren möchte.
Wichtiges auf einen Blick:
- Förderfähig ist die Anschaffung oder Herstellung neuer Gebäude oder Gebäudeteile und neuer, abnutzbarer und beweglicher Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens – für einen Hotelneubau können somit die gesamten Baukosten für das Gebäude sowie die Kosten für FF&E gefördert werden.
Gefördert werden aber nur Gebäude und Wirtschaftsgüter, die bei der Errichtung einer neuen oder bei der Erweiterung einer bestehenden Betriebsstätte angeschafft oder hergestellt werden. Gefördert wird auch bei der Übernahme eines schließungsreifen Betriebs. Darüber hinaus müssen bestimmte Zugehörigkeits-, Nutzungs- und Verbleibungsvoraussetzungen für einen Zeitraum von mindestens fünf Jahren erfüllt sein. - Nicht förderfähig sind die Anschaffungskosten für den Grund und Boden, die Grundstückserschließung außerhalb des Grundstücks, Außenanlagen, PKWs und geringwertige Wirtschaftsgüter (Einzelpreis bis 410,00 Euro).
- Die Höhe der Fördersätze bestimmt sich nach dem Zeitpunkt des Erstinvestitionsvorhabens und der Größe des Unternehmens. Für große Unternehmen, die Investitionen im Jahr 2010 begonnen haben, gilt ein Fördersatz von 10%; diese Fördersätze reduzieren sich jährlich um 2,5% und laufen im Jahr 2013 gänzlich aus. Für kleine und mittlere Unternehmen gelten erhöhte Fördersätze.
- Förderfähig sind auch die Kosten für geringwertige Wirtschaftsgüter. Zusätzliche Vorraussetzung ist die Schaffung neuer oder die Sicherung vorhandener Dauerarbeitsplätze. Ansonsten entsprechen die Fördervoraussetzungen im Wesentlichen der Investitionszulage.
- Die Höhe der Fördersätze liegt in den strukturschwächsten Arbeitsmarktregionen Deutschlands (so genannte A-Fördergebiete) für große Unternehmen bei 30%, für kleine Unternehmen steigt sie auf bis zu 50% an. Die Fördersätze stellen Förderhöchstsätze dar und können nur dann ausgeschöpft werden, wenn die Investitionsvorhaben nach Ermessen des jeweiligen Bundeslandes den Wirtschaftsstandort fördern.
- Beantragt wird diese Förderung bei der bewilligenden Länderstelle und zwar – anders als bei der Investitionszulage – bereits vor Beginn der Investition. Die Länderstelle muss auch bereits vor Beginn der Investition schriftlich bestätigen, dass die Fördervoraussetzungen vorbehaltlich einer genaueren Prüfung vorliegen.
Wie die Praxis gezeigt hat, ergänzen sich für manche Hotelprojekte Investitionszulage und GRW-Förderung. In diesem Falle wird die Investitionszulage auf die GRW-Förderung im Rahmen der Höchstfördersätze angerechnet. Auch in diesem Falle würde es sich lohnen, beides zu beantragen, weil z. B. geringwertige Wirtschaftsgüter nur über die Gemeinschaftsaufgabe gefördert werden und weil in jedem Falle ein Rechtsanspruch auf die Investitionszulage besteht.


